Nach meinen beiden vorigen Beiträgen (LiNK_pr2 Abschlussveranstaltung, Christian Schmitz über den BIENE-Wettbewerb in Deutschland) zur LiNK_pr2 Abschlussveranstaltung fehlt noch das Impulsreferat von Eva Papst und Martin Ladstätter zu "Web Accessibility in Österreich – Status Quo und Strategien zur Barrierefreiheit im Internet". Bei sind auch im Verein "accessible media" aktiv.
Die Frage "Wo steht Österreich derzeit bei der Umsetzung von barrierefreien Internet?" wurde von Frau Papst differenziert beantwort. Viele Webangebote sind noch immer nicht barrierearm. Es gibt einige Vorzeigebeispiele. Diese sind oft Vorreiter, haben schon früh mit der Umsetzung von Barrierefreiheit begonnen. Es gibt auch "Mogelpackungen" – das sind Webauftritte, die sich als Barrierefrei deklarieren – und es dann trotzdem nicht sind. Es gibt auch nichtdeklariererte barrierefreie Seiten, die ob ihrer Kenntnis über den Begriff Barrierefreiheit sich lieber nur als barrierearm titulieren wollen. Und für diesen Begriff gibt es keine Auszeichnungen, Banner oder ähnliches für die eigene Website.
Die aufgeführten Beispiele von problematischen Websites lasse ich hier aus, da ich von meinem Glaushaus nicht mit Steinen werfen möchte und außerdem nur stichwortartig die Kritikpunkte mitschreiben konnte.
Postivst erwähnt wurde der österreichische Behördenwegweiser help.gv.at. Diese österreichische Behördenwebsite hat sich "vom achtteiigen Frameset zur goldenen Biene" hochgearbeitet. Zu "Biene" siehe auch mein Blogbeitrag zum Referat von Herrn Christian Schmitz.
Herr Ladstätter referierte u.a. über die Erfahrungen die es mit Schlichtungen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz gibt. Siehe dazu den Artikel auf Bizeps "Was steht im Behindertengleichstellungsgesetz?" JedeR der/die sich diskriminiert fühlt kann beim Bundessozialamt um Schlichtung ersuchen. Falls diese Schlichtung fehlschlägt ist als weiterer Schritt der Web zu Gericht möglich.
Die Schlichtungen sollen nicht den/die Website Betreiberin an den Pranger stellen. Im Vordergrund steht das Suchen von Lösungen. So gab es schon einige positive Beispiele wie aufgrund von Schlichtungen Websites vorteilhafter gestaltet wurden. Aktuelle Beispiele sind Banken, die im Rahmen ihrer Sicherheitsbemühungen auf Teile ihrer KundInnen vergessen und z.B. grafische Elemente als Prüfmechanismen einführen, die natürlich von sehbeeinträchtigten Menschen nicht verwendet werden können.
Wie sehr – oder wie wenig – sich das Thema herumgesprochen hat zeigt mir aktuell eine Businessausgabe eines österreichischen Medienmagazins. In einem Artikel wird auch die Gestaltung von Firmenwebsites besprochen. Der Begriff Usability taucht einmal auf, Barrierefreiheit oder Accessibility ist eigentlich kein Thema.
Aber zuerst fasst man sich selbst an der Nase. Mittels des Web Developer Plugins für Firefox habe ich "Nur ein Blog" einigen Testläufen unterzogen. In einen Punkten ist das Ergebnis recht positiv. Bei anderen muss ich mich erst technisch schlau machen. Natürlich wird die Einbindung von YouTube Videos bemäkelt, da sie kein Textauszeichnungsäquivalent haben, und einiges mehr. Nun, [[Serendipity 1.2]] kommt in Bälde, dazu auch neue Möglichkeiten für Themes/Templates. Das sollte ich für eine Rundumerneuerung nutzen. Außerdem liegt noch das Buch "Barrierefreies Webdesign" von Radtke und Charlier neben meinem Schreibtisch und freut sich in den Urlaub mitgenommen zu werden. Das sollte mir etwas mehr Grundlage für weiteres bieten. Denn zulange habe ich diese Fragen für mein Blog aufgeschoben. Über meine weiteren Erkenntnisse werde ich euch hier gerne am Laufenden halten.