Am Freitag gab es meinen ersten Versuch einer Definition. Danke an alle, die den Link retweetet haben.
Woran ich nach ersten Rückmeldungen arbeiten muss ist
Zu Punkt 2:
Kein Pseudonym. Viele kennen mich unter @roblen. Wenn ich dieses Blog „roblen bloggt“ nennen würde, wäre es dann weniger offen, weniger deklariert? Es geht um bloggen „mit offenen Visier“, die Person des Bloggers darf (und soll) durchaus erkennbar sein. Das mag mit einem Pseudonym vielleicht genauso funktionieren. Daher muss es einen guten Grund für „Klarnamen“ geben …
Zu Punkt 7:
Keine Registrierungspflicht für Kommentierende. Die von mir erwähnten klassischen Felder wie Name, Mailadresse, … müssen natürlich keine Pflichtfelder sein. Solange ich Daten nicht nachprüfe kann jeder Namen und auch Mailadresse faken. Ob eine Kommentarfreischaltung nur über eine Mail an den Kommentierenden (als Spamabwehr) eine für Open Blogging unpassende Hürde darstellt?
Ebenso denke ich noch über eine Verknüpfung mit einem allgemeinen Blogkodex nach.
Was aber noch fehlt ist eine Erklärung wozu Open Blogging dient, wem es dient und warum man darüber nachdenken sollte.
Update. Das Open Blogging Manifest habe ich mit 20. Oktober 2016 veröffentlicht.