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Mix dir deinen eigenen Song

Am Freitag hatte ich die Gelegenheit der Präsentation „Mashups und Partizipation in Kunst und Politik“ von „Max Kossatz“:http://wissenbelastet.com zu folgen.

Was mich am meisten beeindruckte waren die musikalischen Mashups. „Kutiman“:http://www.youtube.com/user/kutiman (auf Youtube) verwendet unterschiedliche Youtubevideos von Musikern und mischt diese zu neuen Musikwerken zusammen. Am Besten ihr hört einmal in „Mother of All Funk Chords“:http://www.youtube.com/watch?v=tprMEs-zfQA&feature=PlayList&p=2C189BC49E25D16A&index=0 hinein.

Für mich noch eine Stufe weiter geht DJ Earworm mit „Annie Lennox – Backwards/ Forwards MashUp“:http://www.youtube.com/watch?v=akE0VnS6N88. Die bekannte Musikerin hat an dem Projekt sogar mitgewirkt, etliche Masterbänder ihrer Songs zur Verfügung gestellt. DJ Earworm hat daraus ein ganz neues Musikvideo geschnitten. Wer die Stücke von Annie Lennox kennt wird da einiges raushören.

Dort, wo der/die „interpretierte“ KünstlerIn nicht zustimmt (wenn er/sie überhaupt die Verwertungsrechte hat) wird es natürlich fraglich, wie rechtens solche Mashups sind. Hier gilt es sicherlich noch etliche Fragen zu diskutieren, die aber schon in – zu dem Thema – profunderen Blogs stattfinden.

Ich habe die Wort „mashup“ und „urheberrecht“ in unsere 90-Prozent-Reichweite-Suchmaschine eingtippt und einiges an Material erhalten. So bietet der ZEIT-Artikel „Obama spricht schwäbisch“:http://www.zeit.de/2009/18/Mashup einige interessante Hinweise, u.a. dass auch Roman von Jane Austen von Mashups erreicht werden.

Bei diesem Thema hat Max zum Schluss natürlich auch die „Creative Commons (CC)“:http://www.creativecommons.at/ erwähnt. Damit habe ich eine sehr abgestufte Möglichkeit (ohne JuristIn sein zu müssen) meine Werke (Texte, Bilder, Audio,…) anderen zur Verwertung zu überlassen. Auf der anderen Seite ist eine CC-Lizenz auch eine gute Möglichkeit darauf hinzuweisen, dass hier jemand durchaus etwas kreatives geleistet hat, dass man auch entsprechend anerkennen sollte. Und wenn dies auch nur daraus besteht bei der Übernahme eines Textstückes auf den/die AutorIn zu verlinken.

Wer in das Thema Urheberrecht ein wenig hineinschnuppern will, dem empfehle ich (wieder einmal) die Website des Salzburger Richters Dr. Schmiedbauer, Internet4Jurists. Auf der Seite „Immaterialgüterreche“:http://www.internet4jurists.at/urh-marken/immaterial.htm finden sich (auch für Laien recht verständlich) neben dem kommentierten Urheberrecht auch Entscheidungen österreichischer Gerichte.

Aber jetzt genießt einmal die Mashups von Kutiman und DJ Earworm 🙂

Die Präsentation von Max Kossatz gibt es „in seinem Blog“:http://wissenbelastet.com/2009/08/29/mashup-und-partizipation-in-kunst-und-politik/ inklusive Links auf alle genannten Projekte.

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