Beim kommenden Photowalk am 21. Juni werden wir eventuell auch „PassantInnen“ vor die Linse bekommen. Dabei stellt sich die Frage, wen darf ich fotografieren und darf ich diese Fotos auch veröffentlichen – z.B. in flickr.
Nun, ich bin kein Jurist. Zur Beantwortung habe ich bei der empfehlenswerten Website internet4jurists vorbei geschaut. Diese wird von Dr. Franz Schmidbauer, Richter am Landesgericht Salzburg – also einem Juristen -, betrieben.
Auf seiner Seite möche ich euch auf die Beantwortung der Frage „Darf man fremde Personen ohne Rücksprache fotographieren und die Bilder veröffentlichen?“ – Punkt 2.2. verweisen. Dr. Schmidbauer schildert in mehreren Beispielen wann eine Veröffentlichung erlaubt ist und wann nicht.
Ich schreibe das hier nicht nochmals nieder, da es sinnvoller ist die Originalquelle in ihrer jeweiligen Fassung zu lesen. Fazit ist, dass ein „es kommt darauf an“ bleibt. Wobei das Fotografieren fast immer erlaubt ist, das Problem sich beim veröffentlichen der Fotos stellt. Aber lest selbst.

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