Natürlich muss man mit Kommentaren unterschiedlich umgehen. Eindeutige Gesetzesverstösse sind zu löschen, sobald ich davon Kenntnis habe. Bei anderen Dingen kann ich eben auch andere – wie in meinem vorigen Blogeintrag bzw. im Kommentar angeführt – Schritte setzen. Löschen sollte wirklich nur das letzte Mittel der Wahl sein!!
Natürlich ist manches – so nicht widerrechtlich – auch eine gute Anregung für andere konstruktives dazu zu schreiben.
Danke für den Hinweis zur Textbox, ich war mir nicht sicher , ob das manche LeserInnen für angenehm oder unangenehm halten. Eine Schriftverkleinerung um ein, zwei Grade kann aber vielleicht nicht schaden. Denn wer kleinere Buchstaben nicht lesen kann, hat sowieso schon die Schrift des ganzen Blogs auf größer geschalten, oder?