Falsch!
Quelle:
https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/
Art. 2 DSGVO
Sachlicher Anwendungsbereich
…
(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
…
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
Das Gegenteil von „persönlich oder familiär“ ist nun aber nicht „öffentlich zugänglich“ sondern „kommerziell“.
Allerdings ist „kommerziell“ sehr eng auszulegen. Es genügt, einige Cent Gewinn anzustreben, z.B. durch Bannerwerbung auf der Site, um vom Status „persönlich“ zu „kommerziell“ zu wechseln.
(das ist meine persönliche Meinung, keine Rechtsauskunft. Ich bin kein Anwalt.)