Hallo,
die Ausnahme der DSGVO für persönliche/private Nutzung bezieht auf Daten, die für persönliche (eigene) oder familiäre Nutzung. Das wäre z.B. die Speicherung meiner eigenen Adressliste oder eine Webseite mit Fotos, die nur nach Anmeldung für Familienmitglieder aufrufbar ist.
Sobald eine Webseite öffentlich zugänglich ist, gilt diese Ausnahme nicht mehr, das ist nicht mehr persönlich und privat.
Gruß
Mario