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G1Notizen: Nutzungsrechte und Datenschutz

Wie versprochen widme ich mich in diesen G1Notizen den „verborgenen“ Texten im G1. Dazu gehen wir in den Einstellungen auf die „Telefoninfo“ und von dort auf die „Rechtlichen Hinweise“.Den gleichen Effekt erzielt man auch, wenn man mittels Browser die „Rechtlichen Informationen von Google“:http://www.google.com/intl/de_at/mobile/android/g1-legal.html aufruft.

Sehen wir uns also ein wenig um.

h2. Allgemeine Nutzungsbedingungen

Mit der Aktivierung meines G1 habe ich auch den Nutzungsbedingungen von Google zugestimmt:

bq. Bevor Sie die Dienste nutzen, sollten Sie diese Nutzungsbedingungen sorgfältig lesen. Die Nutzung der Dienste setzt voraus, dass Sie diesen Nutzungsbedingungen zugestimmt haben.

(Natürlich nur nach Ansicht von Google, denn ob das Ganze wirklich alles seine Gültigkeit hat, bestimmt schlussendlich im ernstesten Fall der Fälle ein Gericht.)

h2. G1 Nutzungsbedingungen

Weiters finden sich auch spezielle „Hinweise für Nutzer des G1“:http://www.google.com/intl/de_at/mobile/android/g1-tos.html.

Punkt 2 sollte man sich wohl immer vor Augen führen:

bq. Dritte können Ihnen möglicherweise Anwendungen zur Verfügung stellen, die Sie auf dem G1 installieren können. Google ist nicht für solche Anwendungen Dritter auf Ihrem G1 verantwortlich.

h2. G1 Datenschutzbestimmungen

Für das G1 gibt es auch eigene „Datenschutzbestimmungen“:http://www.google.com/intl/de_at/mobile/android/privacy.html. Bei den von Google erfassten G1-spezifischen Daten ist Punkt 2 interessant:

bq. Jedem Gerät ist mindestens eine eindeutige ID-Nummer zugewiesen. Diese ID-Nummern sind mit Ihrem Google-Konto und der IMEI-Nummer, dem Mobile Country Code und dem Mobile Network Code Ihres Gerätes verknüpft. Dieser Code wird auch von Ihrem Anbieter für drahtlose Dienste gespeichert. Mithilfe der ID-Nummern kann Ihr Gerät Ihre E-Mails, Kontakte und andere Google-Dienste synchronisieren.

Laut Google werden auch allgemeine Statistiken von meinem Gerät, wie Hardwaremodell, Android Version sowie auch Systemabstürze erfasst. Diese werden lt. Google aber nicht in Verbindung mit meinem Google Konto gespeichert. Ebenso sendet das Geräte natürlich Cell ID- und/oder GPS-Daten an Google (z.B. für die Maps oder Latitude). Dass natürlich alle Google Anwendungen, die man benutzt, auch die entsprechenden Daten austauschen, sollte klar sein.

h2. Marktplatz

Neben all den allgemeinen Google Daten-, Urheberrechtsschutzerklärungen finden sich auch die „Nutzungsbedingungen des Android Markplatzes“:http://www.google.com/intl/de_at/mobile/android/market-tos.html.

Auch hier die Klarstellung, die man sich immer merken sollte (Punkt 1.2)

bq. Sie erkennen an, dass Google nicht für Produkte auf dem Marktplatz verantwortlich ist, die nicht von Google stammen.

Interessant sind die Altersgrenzen (1.4):

bq. Um den Android Marktplatz nutzen zu können, müssen Sie mindestens 13 Jahre alt sein. Wenn Sie zwischen 13 und 18 Jahren alt sind, benötigen Sie für die Nutzung des Marktplatzes die Einwilligung Ihrer Eltern oder Ihrer Sorgeberechtigten.

Apple wurde „heftig gescholten“:http://www.computerworld.com/action/article.do?command=viewArticleBasic&taxonomyName=software_development&articleId=9112303&taxonomyId=63&intsrc=kc_top, dass es sich die Möglichkeit offen lässt „regelwidrige“ Programme wieder vom iPhone zu entfernen. Siehe da, bei Google findet sich ähnliches (2.4):

bq. Wenn Google ein Produkt entdeckt, das die Android Marktplatz – Nutzungsbedingungen für den Entwicklervertrieb oder anwendbare Gesetze verletzt, hat Google das Recht nach eigenem Ermessen ein solches Produkt durch Fernzugriff von Ihrem Gerät zu entfernen, wenn das Produkt Ihnen, Ihrem Gerät oder einem beteiligten Telekommunikationsunternehmen einen ernsthaften Schaden zuzufügen geeignet ist. Sollte es zu einer Entfernung kommen, wird Google angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kaufpreis für dieses Produkt vom Entwickler zu Ihren Gunsten zurück zu erhalten. Sollte Google nicht in der Lage sein, die volle Summe der Kaufpreise für dieses Produkt zurück zu erhalten, werden die erhaltenen Beträge anteilig auf die betroffenen Nutzer verteilt.

Damit ist klar, dass über Fernzugriff zumindest jede App wieder vom G1 entfernt werden kann.

Und wer schon immer Geigerzähler oder seinen Flugplatz mit dem G1 steuern wollte, sollte sich Punkt 9.2. vor Augen führen: 😉

bq. Keines der Produkte ist für den Einsatz in einer kerntechnischen Anlage, in lebenserhaltenden Systemen, in der Notfallkommunikation, in Navigations- oder Kommunikationssystemen der Luftfahrt, in Systemen zur Kontrolle des Luftverkehrs oder irgendeinem vergleichbaren Einsatzgebiet bestimmt, das im Falle von Produktfehlern zum Tod, zu menschlichen Verletzungen oder zu ernsten Körper- oder Umweltschäden führen kann.

Abschließend: Nicht, dass ich jetzt etwas Skandalöses entdeckt hätte. Aber vielleicht sind die Passagen Anregungen selbst einmal durch Nutzungsbedingungen zu surfen. Wer immer etwas Interessantes, Diskussionswürdiges findet … Kommentare sind wie immer Willkommen.

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